Datenschutzrichtlinie für das elektronische Überwachungssystem betrieben von Lívia Apartments - Lívia Ferienhaus, Délibáb Apartment, Szömörce Gästehaus.

1. Umfang der verarbeiteten Daten

Auf dem Gelände des Gästehauses werden am Eingang und im Parkbereich Bewegungen durch ein elektronisches Überwachungssystem beobachtet, bei dem persönliche Daten in Form von Videoaufnahmen erfasst werden. Das Kamerasystem wird vom Gästehaus betrieben.

2. Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Überwachung und der Aufzeichnung von Videoaufnahmen ist der Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und des Eigentums der sich auf dem Gelände des Gästehauses befindenden Personen sowie der Schutz des Eigentums des Gästehauses. Ein weiterer Zweck ist die Verhinderung und Erkennung von Rechtsverletzungen, das Ergreifen von Tätern sowie die Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel in behördlichen Verfahren.

3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die sich auf dem Gelände des Gästehauses befindenden Personen werden über die durch das elektronische Überwachungssystem durchgeführte Datenverarbeitung informiert. Für andere Personen, die das Gelände betreten möchten, muss eine gut sichtbare und lesbare Information an geeigneter Stelle angebracht werden. Die Zustimmung der Gäste des Gästehauses oder anderer Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Gästehaus stehen, erfolgt freiwillig durch konkludentes Verhalten. Personen, die sich auf dem Gelände des Gästehauses aufhalten, akzeptieren, dass sie aufgezeichnet werden können und dass diese Aufnahmen gemäß der festgelegten Regelungen verwendet werden können..​

4. Dauer der Datenverarbeitung

Die Videoaufnahmen werden für 30 Tage online gespeichert.

5. Umfang der Berechtigung zur Datenverarbeitung

Nur die Betreiber des Gästehauses sind berechtigt, die durch die Kameras übertragenen Live-Bilder zu sehen. Nur die Betreiber des Gästehauses dürfen die von den Kameras aufgenommenen und gespeicherten Aufnahmen ansehen. Nur die Betreiber des Gästehauses dürfen Kopien von den aufgezeichneten und gespeicherten Aufnahmen anfertigen..

6. Datensicherheitsmaßnahmen

6.1. Es gibt keinen Monitor zur Ansicht und Wiedergabe der Aufnahmen. Die Aufnahmen können ausschließlich von den Betreibern des Gästehauses über eine Handy-App eingesehen werden.

6.2. Die Überwachung und die Wiedergabe gespeicherter Aufnahmen dürfen nur zum Zweck der Erkennung und Verhinderung rechtswidriger Handlungen erfolgen. Es dürfen keine Aufnahmen von den durch die Kameras übertragenen Bildern außerhalb der zentralen Aufnahmeeinheit gemacht werden.

6.3. Der Zugriff auf gespeicherte Aufnahmen darf nur sicher erfolgen, und es muss gewährleistet sein, dass die Person des Datenverarbeiters identifizierbar ist. Die Wiedergabe gespeicherter Aufnahmen und die Anfertigung von Kopien müssen dokumentiert werden. Wenn der Grund für die Berechtigung entfällt, muss der Zugriff auf die gespeicherten Aufnahmen unverzüglich beendet werden.

6.4. Das Betriebssystem läuft von einer separaten Festplatte im Aufnahmegerät, und die aufgezeichneten Aufnahmen werden ebenfalls nur auf dieser Festplatte gespeichert. Es werden keine separaten Sicherheitskopien der Aufnahmen angefertigt.

6.5. Nach Feststellung einer rechtswidrigen Handlung müssen unverzüglich die notwendigen behördlichen Verfahren eingeleitet und die Aufnahmen der Handlung gesichert werden. Die Behörde muss darüber informiert werden, dass eine Aufnahme der Handlung existiert. Die Datenbereitstellung muss gemäß dem im Datenschutzrichtlinie festgelegten Formular dokumentiert werden..

7. Platzierung der Kameras

Auf dem Gelände des Gästehauses befindet sich eine Kamera, die an der straßenseitigen Fassade des Hauses angebracht ist. Das Sichtfeld der Kamera ist ausschließlich auf das Tor, den Parkplatz und den Hof gerichtet. Es werden keine Tonaufnahmen gemacht..

8. Rechte der Betroffenen

8.1. Betroffene Person ist jede bestimmte, aufgrund von persönlichen Daten identifizierte oder - direkt oder indirekt - identifizierbare natürliche Person (Abschnitt 3, Punkt 1 des Gesetzes CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit).

8.2. Eine Person, deren Recht oder berechtigtes Interesse durch die Aufnahme von Video- oder anderen persönlichen Daten betroffen ist, kann innerhalb von drei Tagen nach der Aufnahme beantragen, dass die Daten nicht vernichtet oder gelöscht werden, indem sie ihr Recht oder berechtigtes Interesse nachweist. Auf Anfrage eines Gerichts oder einer anderen Behörde müssen die aufgezeichneten Videoaufnahmen und anderen persönlichen Daten unverzüglich an das Gericht oder die Behörde gesendet werden. Wenn innerhalb von dreißig Tagen nach der Anfrage kein Antrag auf Verhinderung der Vernichtung gestellt wird, müssen die aufgezeichneten Videoaufnahmen und anderen persönlichen Daten vernichtet oder gelöscht werden. Der Antrag ist an den Leiter des Gästehauses zu richten.

8.3. Die betroffene Person kann beim Gästehaus die Information über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten, die Berichtigung ihrer persönlichen Daten und die Löschung oder Sperrung ihrer persönlichen Daten - mit Ausnahme der verpflichtenden Datenverarbeitung - beantragen.

8.4. Die betroffene Person kann der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten widersprechen, wenn die Verarbeitung oder Weitergabe der persönlichen Daten ausschließlich zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen des Datenverarbeiters oder zur Durchsetzung des berechtigten Interesses des Datenverarbeiters, des Datenempfängers oder eines Dritten erforderlich ist, außer im Falle einer verpflichtenden Datenverarbeitung; wenn die Verwendung oder Weitergabe der persönlichen Daten für Direktwerbung, Meinungsforschung oder wissenschaftliche Forschung erfolgt; und in anderen gesetzlich festgelegten Fällen. Der Widerspruch muss vom Leiter des Gästehauses innerhalb der kürzesten Zeit, aber spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung des Antrags geprüft werden, der über die Begründetheit des Widerspruchs entscheidet und den Antragsteller schriftlich über die Entscheidung informiert.

8.5. Bei Verletzung ihrer Rechte kann die betroffene Person gerichtliche Schritte gegen den Datenverarbeiter einleiten. Das Gericht handelt in solchen Fällen unverzüglich. Der Datenverarbeiter muss nachweisen, dass die Datenverarbeitung den gesetzlichen Vorschriften entspricht..

Diese Richtlinie tritt am 5. Juli 2024 in Kraft.
Szigliget, 5. Juli 2024 Lívia Apartments